Durchsetzungsinitiative hält nicht, was sie verspricht

von Markus Schaaf (Kommentare: 0)

Contra-Standpunkt im "Tössthaler" vom 02.02.2016

Contra-Standpunkt in der Regionalzeitung "Tössthaler" vom 02.02.2016 

Der Name «Durchsetzungsinitiative» suggeriert, dass die vom Schweizer Stimmvolk 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative nicht umgesetzt wird. In ihrem schweizweit verteilten «Extrablatt» schreibt die SVP: «Bundesrat und Parlament haben sich geweigert, den Volkswillen umzusetzen. Nach 5 Jahren ist noch immer kein Gesetz in Kraft.» Das ist eine gezielte Falschinformation! Die konkrete Umsetzungsvorlage zur Ausschaffungsinitiative hat das Parlament im Frühjahr 2015 verabschiedet, doch deren Inkraftsetzung wurde durch die «Durchsetzungsinitiative» (DSI) blockiert. Zentrales Anliegen dieser Initiative ist, dass es dem Gericht nicht mehr möglich sein soll, einen Fall einzeln zu prüfen und beim Urteilsspruch die Situation des Einzelnen zu berücksichtigen.

Mit dieser Forderung werden die ersten und grundsätzlichsten Bestimmungen unserer Bundesverfassung ausgehebelt. Staatliches Handeln muss verhältnismässig sein – und alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Es erschreckt, wie leichtfertig mit dieser Initiative die wichtigsten Grundwerte unserer Demokratie aufs Spiel gesetzt werden. Die DSI verspricht mehr Sicherheit durch weniger Ausländer­kriminalität. Wer genauer hinschaut, stellt fest, dass ein grosser Anteil der durch Ausländer begangenen Delikte von Kriminaltouristen ohne Aufenthaltsstatus in der Schweiz stammt, also Menschen, die sowieso kein unbefristetes Bleiberecht in der Schweiz haben.

Die Behauptung, mit Annahme der DSI könnten endlich 10'000 straffällige Ausländer ausgeschafft werde ist genauso falsch, wie die Behauptung, wer GEGEN die DSI sei, wolle Verbrecher vor Strafe beschützen. Die Ausweisung (nicht Ausschaffung) von verurteilten Straftätern ist bereits heute gängige Praxis und wird durch die ausformulierte Gesetzesvorlage nochmals deutlich verschärft. Die DSI schafft dagegen Rechts­unsicherheit und Rechtsungleichheit. Zählen Secondos als Ausländer – oder nicht? Selbst in den Reihen der Initianten ist man sich über dieser Frage nicht einig. Und weshalb soll eine ausländische Person, die mit 50 km/h durch eine Tempo 30 Zone fährt, strenger bestraft werden, als eine ausländische Person, die Steuern hinterzieht oder mit Kreditkarten betrügt? Das ist doch einfach Unsinn. Wir haben heute einen Rechtsstaat, der unvoreingenommen einen Fall prüft, für alle in gleicher Weise geltendes Recht anwendet und dabei stets die Verhältnismässigkeit beachtet. Wer unseren Richtern vorwirft, sie seien voreingenommen und zu wenig konsequent, muss eines wissen: die Mehrzahl der Richterstellen wird nach dem Parteienproporz vergeben. Da die SVP die wählerstärkste ist, besetzt sie auch am meisten Richterstellen - sowohl im Kanton, wie auch beim Bundesgericht.

Wir alle wünschen uns Frieden und Freiheit in unserem Land. Aber auch Gerechtigkeit und Verhältnis­mässigkeit. Und genau diese zwei Werte werden mit der DSI aufs Gröbste verletzt. Die Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative schafft Klarheit, welche Straftäter unter welchen Umständen auszuweisen sind. Mehr braucht es nicht! Ich stimme deshalb mit grosser Überzeugung NEIN zur schädlichen Durchsetzungsinitiative!

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